Binso

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2026

Kurzüberblick

  • Zahlungsfrist: 14 Tage ab Rechnungsdatum
  • Gewährleistung: 12 Monate ab Abnahme
  • Kündigung: 3 Monate auf Monatsende (Dauerschuldverhältnisse)
  • Gerichtsstand: Appenzell, Schweiz
  • Anwendbares Recht: Schweizerisches Recht
  • SLA & Support-Leistungen: gemäss separater Vereinbarung

1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Binso GmbH, Weissbadstrasse 8b, 9050 Appenzell, Schweiz (nachfolgend «Auftragnehmer») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») über die Erbringung von IT-Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung schriftlich bestätigt.

2Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen gemäss individueller Vereinbarung im Angebot, Vertrag oder Pflichtenheft, insbesondere:

  • Softwareentwicklung und Anpassungen
  • IT-Beratung und Konzeption
  • Cloud-Migration und Infrastrukturleistungen
  • Betrieb, Wartung und Serviceleistungen
  • Schulungen und Workshops

3Angebote und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung, oder
  • Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.

4Leistungsumfang, Änderungen, Mitwirkung

4.1 Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Vertrag/Pflichtenheft.

4.2 Change Requests (Änderungen): Änderungen am Umfang, an Anforderungen oder Prioritäten werden separat vereinbart. Mehraufwand wird nach vereinbarten Sätzen oder gemäss ergänzendem Angebot verrechnet.

4.3 Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Informationen, Daten, Zugänge, Ansprechpersonen und Entscheidungen bereit. Verzögerungen/Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5Termine, Abnahme

5.1 Termine gelten als Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

5.2 Abnahme (bei Werkleistungen):

  • Der Auftragnehmer meldet die Abnahmebereitschaft.
  • Der Auftraggeber prüft innert 10 Arbeitstagen und meldet Mängel schriftlich.
  • Erfolgt keine fristgerechte Mängelmeldung oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.

5.3 Mängel sind so zu dokumentieren, dass Reproduktion möglich ist.

6Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Vergütung gemäss Angebot/Vertrag; sofern nicht anders vereinbart nach Aufwand (Stunden-/Tagessätze).

6.2 Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6.3 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen gemäss gesetzlicher Regelung verlangen und Leistungen nach Mahnung vorübergehend einstellen.

7Nutzungsrechte, geistiges Eigentum

7.1 Vorbestehende Rechte (Know-how, Tools, Libraries, Templates) verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

7.2 Arbeitsergebnisse (z.B. Dokumente, Konfigurationen, spezifischer Code) werden dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung im Umfang des Vertrags zur Nutzung überlassen.

7.3 Der Einsatz von Drittsoftware/Open-Source unterliegt deren Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, soweit für das Projekt wesentlich.

8Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

8.2 Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben.

8.3 Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme.

9Haftung

9.1 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.3 Haftung für indirekte Schäden (z.B. entgangener Gewinn) ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

9.4 Haftungsobergrenze: Die Haftung ist — soweit gesetzlich zulässig — insgesamt begrenzt auf die vom Auftraggeber in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis bezahlte Vergütung für die betroffene Leistung (mindestens jedoch CHF 10'000, sofern vereinbart).

10Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.

11Datenschutz / Auftragsbearbeitung

Bearbeitet der Auftragnehmer Personendaten im Auftrag des Auftraggebers, vereinbaren die Parteien bei Bedarf eine separate Auftragsbearbeitungs-Vereinbarung (Art und Zweck der Bearbeitung, Sicherheitsmassnahmen, Unterauftragnehmer).

12Laufzeit und Kündigung

12.1 Vertragslaufzeit gemäss Vereinbarung.

12.2 Dauerschuldverhältnisse können mit 3 Monaten Frist auf Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.3 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

13Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Appenzell, soweit gesetzlich zulässig.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommt.